Essenz |
Ab einer bestimmten Größe einer Genossenschaft, beginnt sich „bezahlte
Professionalität“ (Vorstand) anzubieten. Dies kann erforderlich sein, führt
aber zu einer Ungleichgewichtigkeit, was man auch als „Tendenz zum Herrschaftswissen“
bezeichnen könnte. Zur Vermeidung von unnötigem „Stress“ bietet sich an,
rechtzeitig über „elegante“ Lösungen zur „Stressvermeidung“ nachzudenken und
ggf. auch einzuführen. Es geht nicht um „Misstrauen“, es geht um „Professionalität“
zum Erhalt der Vertrauenskultur. Genossenschaften sind Teil des Kooperations-Sektors
und sie sollten sich befähigen können, adäquate „Vorbild-Lösungen“ zu entwickeln.
Selbstorganisations-Vereinbarungen“ (SOV) wirken quasi als Vorbild und „SOG“
zur Veränderung des „Konkurrenz-Systems. Warum? Weil alles z.B. „transparenter“
wird … |
Frage: |
Wir erleben immer wieder, dass
unser Vorstand über einen Wissensvorsprung verfügt. Wir stecken entweder
nicht in der Thematik drin, weil wir den AR-Job nur „nebenberuflich“ machen.
Dann wird uns auch gern entgegengehalten, dass das Ergebnis bereits mit dem
Prüfungsverband abgestimmt sei. Nennen wir es mal so: Der Vorstand verfügt
über „Herrschaftswissen“, ist „hauptberuflich“ tätig – ein recht
ungleichgewichtiges Verhältnis, das recht „nervig“ ist, weil unser Vertrauen
in letzter Zeit doch etwas geschwunden ist. Wenn es so etwas wie eine „Psychotherapie“
für Genossenschafts-Vorstände gäbe, würden wir ihm einige „Sprechstunden“
finanzieren. … Gibt es auch andere, wirksame
Lösungen? |
Fragestellung: Aufsichtsrat einer größeren
Genossenschaft |
Antwort |
Wenn jemand „hauptberuflich“ eine Funktion ausübt, entsteht zwangsläufig
so etwas wie ein „Informations-Vorsprung“ gegenüber den „Nebenberuflern“,
was die Aufsichtsräte fast alle sind. Wir würden dazu ganz pragmatisch vorgehen und eine Vereinbarung
schließen, die wir „Selbstorganisations-Vereinbarung (SOV)“. Wir
lehnen uns durchaus an Vereinbarungen an, die Betriebsräte schließen. Deren
Situation ist scheinbar durch den „Gegnerbezug“ (Konkurrenzunternehmen)
anders als in „Kooperations-Unterunternehmen“ wie dies Genossenschaften
eigentlich sind. Natürlich könnte man auch solche Regelungen in den „Geschäftsordnungen“
von Genossenschaften (Vorstand und/oder Aufsichtsrat) „verorten“, aber uns
erscheint es sinnvoll, etwas völlig Neues einzuführen, um der Situations-Lösung
mehr Gewicht zu geben. In einer solchen „SOV“ sollte mindestens – bezogen
auf euere Fragestellung und abhängig von Größe und Komplexität der Aufgabe - geregelt sein: ·
Regelmäßige Weiterbildung
der Amtsinhaber ·
Zeitliche Freistellung
zur Aufgabenwahrnehmung ·
Ausstattung
mit Fachliteratur ·
Kontakt zwischen
Aufsichtsräten gleicher oder ähnlicher „Branchen“ ·
Kontakt zum „Verbandsjustitiar“
oder einen (kompetenten)Berater des Vertrauens. Bei engagierten
Betriebsräten hat man inzwischen auch Regelungen getroffen, externen Sachverstand
(Experten) zu schwierigen Sitzungen oder speziellen Themen hinzuzuziehen.
Und wenn auch
das alles nichts nützt, könnte man wie folgt argumentieren/votieren: ·
Der Vorgang
ist zu komplex, um von uns in seiner gesamten „Tragweite“ beurteilt werden
kann. Wir werden eine „fachliche Expertise“ einholen. … Diese „Expertise“
kostet natürlich meist Geld und deshalb sollte dies genauer in der GO des
Aufsichtsrates geregelt sein. … Die Erfahrung
zeigt aber: Allein dass eine solche Regelung besteht, führt bereits dazu,
dass sich mehr „Verständnis und Verständigung“ ereignet und man faire
Kompromisse sucht und auch meist findet. … Unser Tipp: · Stellt zu nächsten Generalversammlung einen solchen Antrag, lasst ihn
beraten und beschließen. Auch dort
kommt es nicht unbedingt darauf an, on ein solcher Antrag die Mehrheit
bekommt. Wichtiger ist, dass eine Art „Problembewusstsein“ reift. … Kooperation
– Die Geniale Erfindung des gemeinsamen Vorteils … |
Redaktion: AG
„CoopInstitut“ im IWMC QuantenInstitut
Kontakt: info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen ggf. redaktionell gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern. |
In Fragen
der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI)
des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u.
Genossenschaftswirtschaft) |
QuantenInstitut ist die erste internationale Wissenschafts- und Medien-Cooperation für quantenoptimierte Intelligenz-, Bewusstseins- und Kooperationsforschung und deren Umsetzung in der Praxis. Im Zusammenwirken von Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern, Journalisten, etc. werden Methoden und Konzepte - besonders zur Kooperationsentfaltung, erprobt. Hier veröffentlichen wir Auszüge der Antworten unserer diversen Arbeitsgruppen (FachBlogs) in Bezug auf praxisbezogene Fragestellungen.
QuantenInstitut
2021-02-27
Selbstorganisations-Vereinbarung (SOV) - Ein Instrument, damit (hierarchische) Kooperationen intern optimaler Zusammenwirken.
2021-02-24
Mehrwert bieten! - Nur so könnten die (genossenschaftlichen) Prüfungsverbände ihr "Prüfungsmonopol" retten
Frage (Auszug) |
Wir sind eine
recht neue Genossenschaft und suchen Kontakt nach Frankreich, Spanien und
Italien. Unsere Freunde in Frankreich möchten nun eine Genossenschaft in
Deutschland gründen. Dabei wollen sie von uns beraten werden. In unseren
Gesprächen haben wir erfahren, dass man in Frankreich z.B. nicht eine
„Pflichtmitgliedschaft“ in einem Prüfverband eingehen muss. Wir haben nicht
nur darüber gestaunt, sondern auch mitbekommen, dass in Frankreich viel mehr
Lebendigkeit bereits bei der Gründung einer Genossenschaft besteht. Weil das
bei uns in Deutschland alles immer komplizierter ist, wie anderswo, wird es
zunächst keine Gründung der Franzosen in Deutschland geben. Nun, wir waren
mit unserem Prüfungsverband nicht direkt unzufrieden, haben jedoch gemerkt,
dass solche Prüfer sich kaum in den „Genossenschafts-Alltag“ hineinversetzen
können. Sie „kleben“ förmlich an ihren Zahlen, aber echte Impulse haben wir
bisher keine bekommen. Ein Mitglied unserer Genossenschaft ist Anwalt. Er hat
uns erklärt, warum es in Deutschland überhaupt die (gesetzliche) Pflicht
gibt, einem Prüfungsverband angehören zu müssen. Wir haben auch dazu unseren
„Prüfer“ gefragt. Der hatte eine – für
ihn – einfach Auskunft: „Das ist halt so, weil es im Gesetz steht“. Diese
Antwort hat uns irgendwie nachdenklich gemacht und wir haben intensiver
recherchiert. Das Ergebnis war „desillusionierend“, das hat viel mit der Zeit
des Faschismus zu tun. Wir würden jedem Genossenschaftler empfehlen, dazu mal
die Bücher von Herrn Wilhelm Kaltenborn zu lesen (gern geben wir euch die
Titel dazu. ..) Was ist euere
Meinung dazu und kennt Ihr Menschen, die positive Erfahrungen gemacht haben,
die ein „Prüfungs-Monopol“ der Verbände rechtfertigen? Wir werden in
Kürze an einer europäischen Konferenz von Genossenschaften teilnehmen. Könnt
Ihr uns bitte deshalb recht kurzfristig antworten?. Uns ist auch unklar,
warum es in Deutschland einen „EU-Sonderweg für Genossenschaften in
Deutschland“ gibt und wann man das Genossenschaftsrecht endlich in Europa vereinheitlichen
wird. Gibt es eurer
Sicht eine inhaltliche Rechtfertigung – und worin liegt die – dass man in
Deutschland „zwangsweise“ einem Prüfungsverband angehören muss. Gern hätten
wir Literaturhinweise zu unseren Fragen, weil einige unserer Mitglieder
überlegen, zu solchen genossenschaftlichen Themen „Bachelor- oder
Master-Arbeiten zu schreiben. … Wie ist die
Stellung zu solchen Themen der „Genossenschafts-Institute“ in Deutschland.
Wir haben gehört, dass diese Institute irgendwie von Außen „subventioniert“
werden, was nicht unbedingt auf „unbeeinflusste Forschung“ hindeutet. …. |
FragestellerIn: Startup Genossenschaft
im Bereich „Digitalisierung und Kommunikation“. |
|
Antwort (Auszug): |
Allein euere
Fragen ließen sich bereits zu einer „Bachelor-Arbeit“ ausbauen. … Wir wollen
versuchen, recht kurz zu bleiben, ohne das Wesentliche auszuklammern. Wenn Ihr die
Bücher von Herrn Kaltenborn bereits gelesen habt, brauchen wir darauf
nicht weiter eingehen. Wir danken Herrn Kaltenborn für seine verdienstvolle
Arbeit. Wir könnten es uns recht einfach machen, weil wir keine „historischen
Altlasten“ kommunizieren müssen, unsere Verbandsorganisation ist erst in der „Neu-Zeit“
entstanden. …. Lasst uns mit
einer Frage beginnen: Was könnte der
Grund dafür sein, weshalb auch heute noch ein Relikt besteht, das in
der Zeit des Nationalsozialismus seine besondere Bedeutung hatte: ·
Die immer noch
ungewöhnlich intensive Staatskontrolle im Genossenschaftsbereich! Aus Sicht der Staatsfunktion
der NS-Zeit machte Kontrolle Sinn. … Aber was ist
der Sinn in der heutigen Zeit, wenn „Staatskontrolle“ nicht mehr im
Vordergrund stünde? Halten wir
fest: ·
Vor 1934 gab es
keine Staatskontrolle. ·
Erst die „Nazis“
führten sie ein. ·
Aber auch nach
1949 war man immer noch der Auffassung, eine „Staatskontrolle“ zu
benötigen! Wenn das nicht
nachdenklich macht. … Abstrakt
könnte man fragen: ·
Was ist heute das Staats-Motiv,
um Genossenschaften in einen staatlichen Kontroll-Prozess zu halten? Und erweitert
könnte man fragen: ·
Warum diese
Staatskontrolle jetzt sogar ausgedehnt wird, statt darüber
nachzudenken, sie sukzessive zu minimieren, gegebenenfalls ganz aufzugeben? Ein Blick auf
fast alle EU-Staaten (außer Österreich) zeigt, dass das geht und wie gut das
funktioniert. Irgendwie
merkwürdig: ·
In Ländern mit
„Staatskontrolle“ „dümpelt“ der „Genossenschafts-Bereich auf niedrigem
Niveau, vor allem die Zuwachsraten sind niedrig ·
In Ländern ohne
„Staatskontrolle“ boomt – sozusagen - der Genossenschaftsbereich,
„Geno-starup“ ist „in“! Nun, der
„Staat“ in Deutschland wird darauf verweisen, dass es ja Genossenschafts- und
Prüfungsverbände gibt, die als „Eingetragene Vereine“ sich quasi selbst
organisieren. Es scheint so,
als wären heute „Prüfungsverbände“ in freier Regie der Vereins- bzw.
Verbandsmitglieder. Sind sie aber nicht. Das Recht der Mitglieder
eines Verbandes sich „selbst zu verwalten“ ist nicht unerheblich
eingeschränkt. Das beginnt
bereits damit, dass das „Prüfungsrecht“ staatlich verliehen wird und
natürlich auch „zurückgenommen“ werden kann. Jede
Genossenschaft in Deutschland muss – um in das Register eingetragen zu werden
und somit als „eG“ firmieren zu können - einem „staatlich beaufsichtigten“
Verband angehören. Gehört sie
keinem Verband an, wird sie „ausgetragen“. Sie ist dann zwar noch immer eine
Genosenschaft, aber hat keine Haftungsbegrenzung mehr. … Die
„Staatskontrolle“ der Verbände äußert sich vielfältig. Landesbehörden
entscheiden über die Zulassung von Prüfungsverbänden und überwachen deren
Tätigkeit. Im Rahmen einer sog. Qualitätskontrolle „überwacht“ zusätzlich die
Wirtschaftsprüferkammer und auch andere „Quasi-Staatliche“ Einrichtungen
werden tätig, wie z.B. die Verbraucherberatung. Auch wenn sie alle irgendwie
„gerechtfertigt“ erscheinen mögen, greifen sie doch letztlich nicht
unerheblich in die genossenschaftliche Souveränität ein. Ist das
beabsichtigt oder eher „zufällig“? Die
Alternativen sind offenkundig und lauten: ·
Entweder man vertraut
den Menschen, dass sie im Rahmen von Selbstorganisation ihre
originären Themen selbstverantwortlich regeln können, so wie das
Vereinsrecht es vorsieht. ·
Oder man
unterstellt, dass Menschen (irgendwie) unmündig und unfähig sind, ihre
Mitgliedschaften selbst mit Leben auszufüllen. In diesem Bild orientiert man
eher auf „Überwachung und Kontrolle“; letztlich die Staatskontrolle … Nun, Länder
wie Deutschland und Österreich taten sich mit Selbstorganisation und
Vertrauenskultur schon immer etwas schwerer. … Der Hinweis
zur EU-Harmonisierung ist interessant. Eigentlich hätte er aus Deutschland
längst selbst kommen müssen. Diese Frage
wäre berechtigt: ·
Warum ist wirkliche Selbstorganisation
und Selbstverwaltung nicht längst eine Forderung der deutschen und
österreichischen Genossenschaft- und Prüfungsverbände? Fürchtet man
sich und wenn ja, warum und was befürchtet man? Einer
EU-Harmonisierung – damit einer Pflichtmitgliedschaft für Genossenschaften in
Prüfungsverbänden, wird man in Deutschland nicht dauerhaft „entgehen“
können. Aber man
könnte den „Druck“ hin zu dieser Forderung intelligent minimieren,
z.B. durch eine andere Verbände-Politik. … Wer mit etwas
mehr Intelligenz statt borniertem Verbands-Ego sich solche Entwicklungen
anschaut, muss einfach erkennen, dass die Verbände sich irgendwie selbst
daran zu beteiligen scheinen, den Druck in Richtung „EU-Harmonisierung“ zu
forcieren. Das zentrale
Stichwort heißt: „Mehrwert“! Angenommen,
Mitglieder in einem Prüfungsverband sind vollends zufrieden mit dem
„Service-Angebot“ ihres Verbandes in Bezug auf die Kosten und die Leistungen. ·
Würden diese
Mitglieder aus dem Verband austreten, wenn die Pflichtmitgliedschaft
aufgehoben wäre? Nein, natürlich nicht,
weil anzunehmen ist, dass dieser – auf Genossenschaften spezialisierte
Sachverstand (Service) - im „Preis-Leistungs-Verhältnis“ nirgendwo
vorteilhafter wäre. In einem
Verband legen die Mitglieder die Gebühren selbst fest, bei privaten
Organisationen (Wirtshaftsprüfer, etc.) gelten ungleich höhere Gebührensätze. Die Frage ist
angemessen, weshalb (Prüfungs-) Verbände überhaupt „Angst“ haben, wenn die
Pflichtmitgliedschaft in Verbände – gemäß einer EU-Harmonisierung – beendet
würde. Das kann
eigentlich nur dann der Fall sein: ·
Wenn Prüfungsverbände
meinen, in einem offenen Wettbewerb nicht bestehen zu können. Es sollte
eigentlich nicht schwierig sein, das Leistungsangebot von „Spezialisten“, wie
es die Verbände sind (bzw. sein sollten), bereits jetzt – zugunsten
ihrer Mitglieder - zu optimieren. Das gilt besonders für den Bereich
„Prüfen“. Hier ist ganz
sicher eine Diskussion notwendig, wie aus einer „Überprüfung“ von
bereits vollendeten Geschäftsabläufen, eine zukunftsbezogene „Mehrwert-Prüfung“
entstehen könnte. Dazu ist sicherlich eine neue Sichtweise erforderlich, die
über „Zahlen-Korrektness“ hinausgeht. Die Frage muss
gestellt werden, welche Bedeutung die Menschen in einer Genossenschaft
bezüglich des Geschäftserfolgs einer Genossenschaft haben? Aufgrund der
(Verantwortungs- und Handlungs-) „Gemeinschaft der Teilhaber“ entsteht
ein latentes Potential der „Überlegenheit“, das bisher noch
nicht hinreichend zur Entfaltung gekommen ist. Wir nennen das
– verkürzt gesagt – die „Energie hinter den Zahlen“ zu erkennen. Es fehlt
derzeit bei den Verbänden zu erkennen, dass die traditionelle
„Prüfer-Qualifikation“ um neue Beratungsfelder erweitert werden
könnte. Ob das zu einer diesbezüglichen Kompetenzerweiterung des Prüfers
führen sollte oder ob dies eher eigenständig personell zu ergänzen wäre, muss
hier nicht abschließend beurteilt werden. Sicher ist
aber, dass der Aspekt „Prüfen“ und „Beraten“ (in Verbindung mit der förderwirtschaftlichen
Grund-Erfordernis) eher gleichwertig zu sehen sind wird zu diskutieren
sein. Und „Prüfungsberichte“ von Genossenschaften müssen sich erheblich
von „Wirtschaftsprüfungs-Berichten“ unterscheiden. … Wir würden den
Verbänden raten, bereits jetzt ihr Leistungsangebot so zu gestalten, „als
ob“ das bestehende „verbandliche Prüfungsmonopol“ bereits aufgehoben
wäre. … Derzeit haben
– soweit wir es übersehen – weder wichtige Verbände - noch der Staat ein
Interesse, das Thema „Prüfungspflicht“ und „Pflichmitgliedschaft“ in
Prüfungsverbänden zu liberalisieren. Die absolute
Mehrheit der EU-Staaten hat keine „Pflichmitgliedschaft“ in staatlich
kontrollierten Verbänden und es gibt von dort auch keine Nachrichten, dass
das problematisch
wäre. Kein Land der EU ist bereit, sich auf eine Anpassung in Richtung
Deutschland oder Österreich einzulassen. Im Gegenteil,
sie erkennen deutlich: ·
Pflichtmitgliedschaft
scheint den Genossenschaftssektor eindeutig zu behindern! Die Anzahl der
Neugründungen und der Gesamtzahl der Genossenschaft (bezogen auf die
Gesamt-Bevolkerung) spricht eine klare Sprache: ·
Deutschland und
Österreich sind aufgefordert, endlich den Sonderweg zu beenden oder Nachweise
vorzulegen, die diesen Sonderweg rechtfertigen! Danke für
euere Frage und viel Spaß beim Kooperieren!
Bewusstseins-Wandel
ist „Taktgeber“ für den „Kooperativen-Wandel“! |
Genossenschaft-Online
ist eine
Fachgruppe des SmartCoop ForschungsInstituts (SCFI) im Bundesverband MMW. Unsere Berater sind:
DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts-u. Prüfungsverband, IWMC
QuantenInsitut Internationale Wissenschafts- u. MedienCooperation und CoopGo Bund Freie Genossenschaften. |
Wir behalten
uns vor – ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit – Fragen
geringfügig abzuändern. Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de |
2021-02-17
Steuern sparen in Genossenschaft – Das große Missverständnis …
|
Frage: |
Wir haben in unserem Sportverein
gehört, dass man mit Genossenschaften gut Steuern sparen könne. Ein
Vermögensberater, zugleich Mitglied in unserem Verein, hat demnächst zu einer
Beratungsveranstaltung eingeladen. Er will unterstützen bei der Gründung von
Genossenschaften für Vereinsmitglieder. Vereinsmitglieder bekommen von ihm
einen „Vereinsrabatt“ von 50%. Dennoch ist der Preis pro Gründung immer noch
recht hoch, ca. 5.000.- bis 7.000.- EURO. Gerechtfertigt sei der Preis
aufgrund enormer Steuervorteile, die locker mit einer Genossenschaft im
ersten Jahr bereits eingespielt sein könnten, je nach Immobilienvermögen der
Gründer. ….. Und außerdem bekäme der Verein
noch eine gute „Spende“ für jede gegründete Genossenschaft, was auch wiederum
den Vereinsmitgliedern zukommen würde. …. Der Berater meinte, das sei doch
ein „Superding“: Steuern sparen der Mitglieder, sponsern des Vereins, …. Wenn
das viele Mitglieder machen, könne man endlich ein neues Vereinshaus bauen
und neue Mitglieder anwerben. …. Unsere Frage: Geht so etwas überhaupt
und welches Risiko haben dabei Mitglieder, wenn es doch nicht
funktioniert? |
Antwort |
·
Förder-Motiv – Steuerersparnis Fall A – WIR wird gesagt – „Ich“ ist gemeint! Es ist als originäres „Gründungs-Prinzip“ (auch wenn das nicht offen so
genannt wird) eigentlich kein „Förderprinzip“. Dies gilt zumal, wenn leicht
erkennbar ist, dass eigentlich der Initiator die übrigen Mitglieder lediglich
„benutzt“, um selbst (also eigene) Steuern zu sparen. Hier dient die
Gemeinschaft nur dem Initiator, seine eigenen Vorteile – also nicht die aller
Mitglieder – zu fördern. Der „WIR-Gedanke“ wird sozusagen auf den
„Ich-Gedanken“ reduziert. So ist WIR aber nicht gemeint. Fall B – WIR wird gesagt – „WIR“ ist auch gemeint! Anders könnte der Vorgang zu bewerten sein, wenn sich gezielt drei oder
mehr „Personen“ zusammentun, weil sie damit – potenziell für alle drei –
(besser als allein) z.B. Steuern sparen könnten. Damit würde der (definierte) „Förderzweck“ dieses „Steuerersparnis-Motiv“
bereits zum Ausdruck bringen und der Unternehmensgegenstand würde näher
beschreiben, wie und womit genauer, das Ziel erreicht werden soll. Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder kulturell
bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen
„Wirtschaftsbetrieb“ (Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch
„soziale“ und „kulturelle“ Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein
„Unternehmen“. Man kann also nicht grundsätzlich sagen, dass: ·
„Steuern-Sparen“ ein Grund
sein kann, um die Gründung einer Genossenschaft infrage zu stellen. Sie jedoch als „verdeckte individuelle Steuer-Oase“
darzustellen, lässt die Gründung vermutlich daran scheitern, dass eigentlich
die übrigen Mitglieder der Genossenschaft lediglich dazu „benutzt“
werden, um das „individuelle“ Ziel (Steuer-Vorteil) zu erreichen. …. Wird die faktische „Wahrnehmungsfähigkeit“ der Förderwirtschaft
jedoch auf einen einzelnen Initiator reduziert, macht dies die Wahl einer
Genossenschaft unmöglich, weil der „Förderzweck“ ein individueller und
kein „genossenschaftlicher“ (ganzheitlich kooperativer) ist, auch wenn es
(theoretisch) anders dargestellt sein sollte. Machen wir es deutlicher: Schließen sich (mindestens) drei Personen zusammen, die allesamt
„förderwirtschaftliche Nutznießer“ dieser Genossenschaft sein können
und wollen und ist eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale oder kulturelle „Erwerbswirtschaft“
zu erkennen, spricht eigentlich nichts dagegen, dies – egal was zu fördern
wäre – abstrakt generell als Genossenschaft zu tun. … Wäre dem nicht so, würde entweder keine Eintragung als Genossenschaft
erfolgen oder wird eine spätere Auflösung (Liquidation) zu befürchten sein. Das Verhalten dieses von Ihnen geschilderten „Immobilienberaters“ deutet
nicht darauf hin, dass er/sie wirklich das „Prinzip Genossenschaft“
bereits verstanden hat. Solche Fälle sind nicht ganz unbekannt. Ob die Gründung einer Genossenschaft solche „Preise“ erfordert, sollte
vom „Beratungs-Input“ abhängen. Wenn Sie möchten, senden Sie uns das „Angebot“
zu, wir werden dazu Hinweise geben. Auch hier geht es eigentlich nicht zuvörderst
um den Preis, eher um das ausgewogene Verhältnis von „Preis und
Leistung“…. Wir empfehlen: ·
Gehen Sie auf solche Angebote ein, sollten Sie
darauf achten, eine „Rücktrittsklausel“ einzufügen. Damit wäre zumindest
sichergestellt, dass keine Kosten entstehen für eine Leistung, die nicht
zum erwünschten Erfolg führt. … Das Konzept ist insgesamt gesehen (Vorteil für Genossenschaft und
zugleich Vorteil für den Verein) durchaus nachvollziehbar. …. Wir betonen ausdrücklich, dass Genossenschaften keine „sozialen
Hemmschwellen“ haben, also lediglich eine Veranstaltung für
„Sozialausgleich“ sind, sondern dass es zuvörderst einzig darum geht,
das „Förder-Prinzip“ (theoretisch
für alle Mitglieder) zu gewährleisten. Somit wäre auch eine
Genossenschaft denkbar, deren Mitglieder erkannt hätten, dass es leichter
wird „vermögender“ zu werden, wenn man sich zusammenschließt. Täglich beraten Steuerberater andere Unternehmensformen mittels
ausgeklügelter Konzepte „Steuern“ zu sparen (sogar durch Verlagerung von Betriebsstätten)…..
Wer sich aufregt darüber, wenn man daran denkt, auch „Steuerlasten“ in
„Genossenschaft“ zu minimieren, hat nicht verstanden, was es heißt: ·
„Coop ist die geniale Erfindung des
ganzheitlichen Vorteils“. Erinnern wir uns was Herr Raiffeisen vor über 200 Jahren sagte ·
„Was der Einzelne nicht schafft, schafft die
Gemeinschaft“ Er sagte nicht, dass dieses Prinzip nur zur „Armutsbegrenzung“ zu
dienen habe. … Die Zeiten und Situationen haben sich inzwischen deutlich gewandelt,
aber das Prinzip Mitglieder-Förderung hat hat mehr denn je seine
Bedeutung und Güligkeit bewahrt: ·
Kooperation ist natürlich, effektiv und
effizient! Unser Körper nutzt dies faszinierend. Er fragt auch nicht, ob nun eher
unser Herz, die Lunge, eher die Augen oder unser Hirn zu „versorgen“ sind. Es gibt in der Kooperation keine Wertigkeit oder Dominanz. Überträgt man
dies Prinzip auf „Gesellschaft“, dann wird deutlich, wie „komisch“ es ist, „soziale
Kriterien“ als kooperatives „Selektions-Instrument“ zu definieren. Denn unser Körper käme nicht auf die Idee, zu entscheiden, dass Organ A
oder B unversorgt zu belassen wäre. So ist es aber, wenn eine Genossenschaft zustandekommt, obwohl einige
Mitglieder von den erkannten Vorteilen faktisch ausgeschlossen wären. Also: ·
Der gilt Förderzweck für Alle – oder es ist eben
keine Kooperation (Genossenschaft)! |
Redaktion: AG
„Coop-FAQ“ im IWMC QuantenInstitut
Kontakt: info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen sind ggf. redaktionell gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern. |
In Fragen
der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI)
des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft) |
2021-02-13
Das Kooperations-"Motiv" einer Genossenschaft - Ist es vielleicht mehr als "nur" der wirtschaftliche Vorteil?
|
Frage: |
Wir erleben
in unserer Kooperation (Genossenschaft) recht interessante Entwicklungen: Viele
Mitglieder bauen inzwischen auch privat Kontakte auf oder übertragen das
Prinzip der Kooperation auf Bereiche, wie z.B. Kinderbetreuung, Organisation
von Nachhilfe oder andere Formen privater Unterstützung. Außerdem wird
Unterstützung gegeben, bei so „unliebsamen“ Sachen, wie Formulare für
Behörden auszufüllen oder Steuererklärungen zu erstellen. Das scheint zwar
nicht unbedingt etwas mit der Genossenschaft zu tun, fördert aber trotzdem
die „Kraft des Wir“. … Wie ist Euer Eindruck, ist das so gewollt |
Antwort |
Danke für diesen tollen Hinweis. Genau dies sind die Entwicklungen,
derer es bedarf, um die „Genialität“ einer Kooperation (Coop) sozusagen
in ihrem enormen Gesamt-Potential „zu leben, zu erleben und zu
erkennen“. … Wir postulieren, dass „Kooperation die geniale Erfindung des ganz-heitlichen
Vorteils“ ist. … Damit meinen wir z.B., dass der Begriff „Förderwirtschaft der
Mitglieder“ nicht auf den engeren Unternehmensgegenstand begrenzt werden
sollte. Schauen wir uns das „Grundgerüst Satzung“ an, wird dort zwar
oft ein umfangreiches „Bündel“ von „Unternehmens-Gegenständen“ formuliert,
jedoch wenig über das erwünschte bzw. angestrebte „Mitglieder-Förder-Potenzial“
ausgesagt. Natürlich kann man das auch näher in einer separaten „Förder-Ordnung“
oder „Richtlinie“ konkretisieren, aber die Satzung ist stets der „Ausgangspunkt“
auf den sich „Konkretisierungen“ beziehen. … Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder
kulturell bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen „Wirtschaftsbetrieb“
(Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch „soziale“ und „kulturelle“
Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein (tätiges) „Unternehmen“. Machen wir es deutlicher und beziehen uns zunächst auf euere Hinweise: Nehmen wir an, dass es sich bei euch um eine Dienstleistungsgenossenschaft
handelt. Ihr bietet vielleicht „Beratungen für ……… „ an. Dies wäre z.B. einer der (wesentlichen) definierten
„Unternehmens-Gegenstände“. Alle Mitglieder haben nun ein Beteiligungs-Motiv, das sich – direkt
oder indirekt auf den Unternehmensgegenstand oder meist die Unternehmens-Gegenstände
bezieht. … Die Grundfrage – bezüglich jeder Form von aus diesem Unternehmen
-daraus wirkender „Mitgliederförderung“ (denn das ist die Grundlage für jede
Genossenschaft) – wäre dann stets etwa so zu stellen: ·
Handelt es
sich – tatsächlich - um eine (allgemeine) „Mitgliederförderung“ oder
sollen lediglich Vorteile Kosten/Steuern/etc.
(Einzelner) entstehen? Nehmen wir z.B. das Thema: · „Kinderbetreuung“. Es wird Mitglieder geben, die haben keine Kinder, andere Mitglieder
haben mehrere. Unstrittig könnten die Kinderbetreuungskosten ganz allgemein
im „Katalog der Förderwirtschaft“ aufgenommen werden, denn die „Kinderbetreuung“
wirkt sich sowohl für diejenigen aus, die Kinder zu betreuen haben, wie auch
diejenigen, die keine Kinder haben. Die Förderwirtschaft hat also sowohl: ·
einen Aspekt
der direkten Betroffenheit, als auch ·
einen Aspekt
der indirekten Betroffenheit. Der direkte Aspekt ist zugleich einsichtig: ·
Die Betreuung
ist notwendig, damit das Mitglied (z.B. die Mutter) im Interesse der
Gemeinschaft verlässlich wirtschaftlich tätig sein kann. Der indirekte Aspekt wird einsehbar, weil: ·
Aufgrund der
Betreuung von Kindern der Mitglieder, diese Mitglieder zugunsten der Förderwirtschaft
aller Mitglieder anwesend und tätig sein können. Ihr seht, es kommt also darauf an, dass bei allen „förderwirtschaftlichen
Einzelentscheidungen“ argumentiert werden kann, dass dies zugleich
im Interesse der Förderwirtschaft (möglichst) aller Mitglieder (Wirkung)
erfolgt. … Nehmen wir ein weiteres Beispiel: · Schaffung von „Einkaufsvorteilen“. Eine Genossenschaft ist zugleich auch eine „Gruppe“. Und „Gruppen“ schaffen Vorteile, z.B. durch
gemeinsamen Einkauf oder Nutzung von Dienstleistungsangeboten. …. Die Beispiele ließen sich beliebig vermehren, stets kommt es auf plausible
Begründungen an, weshalb eine „Maßnahme“ als zulässige „Förderwirtschaft“
zu sehen ist und wann nicht. Wir empfehlen, nicht nur einen „bunten Strauß“ förderwirtschaftlicher
Ideen zu kreieren, sondern dazu auch (ganzheitliche) Begründungen zu
definieren. Der „Förder-Drei-Klang“ könnte etwa lauten: ·
Maßnahme
definieren ·
Direkte
Nutzung erläutern ·
Indirekte (positive) Auswirkungen
für alle Mitglieder begründen“. Ziel ist es letztlich, auch eine Steuerprüfung zu überstehen.
Gehen Sie stets davon aus, dass weder Steuerberater, noch Steuerprüfer „sattelfest“
beim Thema Genossenschaften allgemein und bezüglich der Thematik „Förderzweck“
im Besonderen sind. Es gibt eine Menge „förderwirtschaftlicher Ideen“ und somit
Vorteile zugunsten der Rechtsform Genossenschaft. Aber man sollte sich
bewusst sein, dass nicht alles davon sofort (und einvernehmlich) „abgehakt“
wird. Gut begründete Versuche sind sozusagen das „A&O“ ….. „Coop
– Die geniale Erfindung des nachhaltigen Vorteils“
|
Redaktion: AG
Coop-FAQ und AG CoopSpirit im QuantenInstitut IWMC Kontakt:
info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen sind ggf.
redaktionell gekürzt. |
In Fragen
der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI)
des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft) |
Irrt „Herr Raiffeisen“ – oder interpretieren wir ihn nur „falsch“?
*Alles kooperiert genial mit Allem* CoopCreation-Dialoge * Unser Körper zeigt : So genial geht Coo...
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