Essenz |
Ab einer bestimmten Größe einer Genossenschaft, beginnt sich „bezahlte
Professionalität“ (Vorstand) anzubieten. Dies kann erforderlich sein, führt
aber zu einer Ungleichgewichtigkeit, was man auch als „Tendenz zum Herrschaftswissen“
bezeichnen könnte. Zur Vermeidung von unnötigem „Stress“ bietet sich an,
rechtzeitig über „elegante“ Lösungen zur „Stressvermeidung“ nachzudenken und
ggf. auch einzuführen. Es geht nicht um „Misstrauen“, es geht um „Professionalität“
zum Erhalt der Vertrauenskultur. Genossenschaften sind Teil des Kooperations-Sektors
und sie sollten sich befähigen können, adäquate „Vorbild-Lösungen“ zu entwickeln.
Selbstorganisations-Vereinbarungen“ (SOV) wirken quasi als Vorbild und „SOG“
zur Veränderung des „Konkurrenz-Systems. Warum? Weil alles z.B. „transparenter“
wird … |
Frage: |
Wir erleben immer wieder, dass
unser Vorstand über einen Wissensvorsprung verfügt. Wir stecken entweder
nicht in der Thematik drin, weil wir den AR-Job nur „nebenberuflich“ machen.
Dann wird uns auch gern entgegengehalten, dass das Ergebnis bereits mit dem
Prüfungsverband abgestimmt sei. Nennen wir es mal so: Der Vorstand verfügt
über „Herrschaftswissen“, ist „hauptberuflich“ tätig – ein recht
ungleichgewichtiges Verhältnis, das recht „nervig“ ist, weil unser Vertrauen
in letzter Zeit doch etwas geschwunden ist. Wenn es so etwas wie eine „Psychotherapie“
für Genossenschafts-Vorstände gäbe, würden wir ihm einige „Sprechstunden“
finanzieren. … Gibt es auch andere, wirksame
Lösungen? |
Fragestellung: Aufsichtsrat einer größeren
Genossenschaft |
Antwort |
Wenn jemand „hauptberuflich“ eine Funktion ausübt, entsteht zwangsläufig
so etwas wie ein „Informations-Vorsprung“ gegenüber den „Nebenberuflern“,
was die Aufsichtsräte fast alle sind. Wir würden dazu ganz pragmatisch vorgehen und eine Vereinbarung
schließen, die wir „Selbstorganisations-Vereinbarung (SOV)“. Wir
lehnen uns durchaus an Vereinbarungen an, die Betriebsräte schließen. Deren
Situation ist scheinbar durch den „Gegnerbezug“ (Konkurrenzunternehmen)
anders als in „Kooperations-Unterunternehmen“ wie dies Genossenschaften
eigentlich sind. Natürlich könnte man auch solche Regelungen in den „Geschäftsordnungen“
von Genossenschaften (Vorstand und/oder Aufsichtsrat) „verorten“, aber uns
erscheint es sinnvoll, etwas völlig Neues einzuführen, um der Situations-Lösung
mehr Gewicht zu geben. In einer solchen „SOV“ sollte mindestens – bezogen
auf euere Fragestellung und abhängig von Größe und Komplexität der Aufgabe - geregelt sein: ·
Regelmäßige Weiterbildung
der Amtsinhaber ·
Zeitliche Freistellung
zur Aufgabenwahrnehmung ·
Ausstattung
mit Fachliteratur ·
Kontakt zwischen
Aufsichtsräten gleicher oder ähnlicher „Branchen“ ·
Kontakt zum „Verbandsjustitiar“
oder einen (kompetenten)Berater des Vertrauens. Bei engagierten
Betriebsräten hat man inzwischen auch Regelungen getroffen, externen Sachverstand
(Experten) zu schwierigen Sitzungen oder speziellen Themen hinzuzuziehen.
Und wenn auch
das alles nichts nützt, könnte man wie folgt argumentieren/votieren: ·
Der Vorgang
ist zu komplex, um von uns in seiner gesamten „Tragweite“ beurteilt werden
kann. Wir werden eine „fachliche Expertise“ einholen. … Diese „Expertise“
kostet natürlich meist Geld und deshalb sollte dies genauer in der GO des
Aufsichtsrates geregelt sein. … Die Erfahrung
zeigt aber: Allein dass eine solche Regelung besteht, führt bereits dazu,
dass sich mehr „Verständnis und Verständigung“ ereignet und man faire
Kompromisse sucht und auch meist findet. … Unser Tipp: · Stellt zu nächsten Generalversammlung einen solchen Antrag, lasst ihn
beraten und beschließen. Auch dort
kommt es nicht unbedingt darauf an, on ein solcher Antrag die Mehrheit
bekommt. Wichtiger ist, dass eine Art „Problembewusstsein“ reift. … Kooperation
– Die Geniale Erfindung des gemeinsamen Vorteils … |
Redaktion: AG
„CoopInstitut“ im IWMC QuantenInstitut
Kontakt: info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen ggf. redaktionell gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern. |
In Fragen
der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI)
des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u.
Genossenschaftswirtschaft) |
QuantenInstitut ist die erste internationale Wissenschafts- und Medien-Cooperation für quantenoptimierte Intelligenz-, Bewusstseins- und Kooperationsforschung und deren Umsetzung in der Praxis. Im Zusammenwirken von Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern, Journalisten, etc. werden Methoden und Konzepte - besonders zur Kooperationsentfaltung, erprobt. Hier veröffentlichen wir Auszüge der Antworten unserer diversen Arbeitsgruppen (FachBlogs) in Bezug auf praxisbezogene Fragestellungen.
QuantenInstitut
Hier veröffentlichen wir vor allem aus den diversen Fach-Gruppen des QuantenInstituts. Inzwischen wird in immer mehr Wissenschaftsbereichen erkannt, dass "Forschung und Lehre" ohne Einbeziehung der Quantenphysik recht oberflächlich bleiben, manchmal sogar fehlerhaft sind. Beim QuantenInstitut geht es neben der Forschung, vorrangig um praxisbezogene Impulse, AnwendungsWissen für Entscheidungsträger. In Fragen der WirtschaftsCooperation sind für uns der Bundesverband MMWCoopGo e.V. (für Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft) und dessen "ThinkTank" das SCFI (SmartCoop ForschungsInstitut) Partner.
Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft.
Koordination: Dr. Adoy Allisei, Gerd K. Schaumann
2021-02-27
Selbstorganisations-Vereinbarung (SOV) - Ein Instrument, damit (hierarchische) Kooperationen intern optimaler Zusammenwirken.
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