Wer sich die „theoretischen
Möglichkeiten von Interessenvertretungen in Genossenschaften (Aufsichtsräte,
Vertreter- oder auch Generalversammlung) ansieht könnte zunächst der Meinung
sein, dass sowohl Kontrolle (nachher), wie auch Initiativen (vorher) recht
gut geregelt seinen. Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist jedoch
oft gravierend. Festzustellen ist, dass es meist neben den gesetzlichen und
satzungsmäßigen Reglungen wie z.B. Geschäftsordnungen, recht wenig „Gestaltungswerkzeug“
gibt, um sozusagen „vorausschauend“ Antworten auf potenzielle (wahrscheinliche)
Situationen (Konflikte, etc.) zu regeln. Eine Art „Wenn-Dann-Liste“ lässt sich
leicht zusammenstellen, wenn man Mitglieder und Gremienmitglieder der eigenen
Genossenschaft, anderer Genossen oder
Interessengemeinschaften für Genossenschaftsmitglieder befragt. Wir halten
viel davon, vorausschauend zu wirken, anstatt von Konflikten „gehetzt“ zu
werden. Man muss endlich erkennen, dass Verbände – in welchem
Genossenschaftsbereich auch immer, stets die Interessen der Genossenschaften
und nicht deren Mitglieder vertreten. Auch das Stimmrecht auf den Verbandstagen
der Verbände wird meist von den Vorständen und Aufsichtsraten der
Mitgliedgenossenschaften wahrgenommen. Wieviel wirkliche „Neutralität“ wird
da wohl aufkommen? Prüft die Antworten von dort und ihr werdet es erkennen. Es
ist wie das „Hase-Igel-Spiel“, nur werden die „Hasen“ gut bezahlt und die
Interessenvertreter noch beschimpft. … Wenn die Rollen so
klar verteilt sind, macht es wenig Sinn, sozusagen „systemkonform“ zu wirken.
Ihr benötigt andere Wege, und „Werkzeuge“, die zugleich effektiv und risikoarm
aber dennoch hochwirksam sind. Eines davon könnte sein, sich einem Interessenverband
anzuschließen für Genossenschaftsmitglieder anzuschließen, dort eine
Fachgruppe (je nach Geno-Art) zu gründen und mit eurer Genossenschaft eine
Vereinbarung zur Übernahme der Mitgliedschafts- u. Weiterbildungskosten zu
schließen. Eine gewisse Analogie zur Arbeit der Gewerkschaften und
Betriebsräte sollte man auswerten. Statt „Betriebsvereinbarungen“ würde man „Genossenschafts-Vereinbarungen“
abschließen. Wie bei Betriebsvereinbarungen üblich, wäre darin auch die
Kostenübernahme für Weiterbildung oder gar Verdienstausfall zu regeln. … Also
beginnt mit der Erstellung einer „Mustervereinbarung“ und lasst eure Kollegen
in anderen Genossenschaften daran mitwirken. Danach beginnt ihr mit intelligent
mit der „Umsetzungsphase“. Effektiv wird Interessenvertretung dann, wenn man
beginnt, das „Hasen-Igel-Spiel“ umzukehren. … |
GenoGenial – Wir sind die Zukunft |
Situation: Wir kommen aus
dem Bereich Wohnungsgenossenschaften. Dort erleben wir immer wieder, wie mit
engagierten Interessenvertretern umgegangen wird. Es gibt meist mehrere
Strategien. Man hat den Eindruck, das sei durch die Verbände in Schulungen
den Vorständen „antrainiert“ worden: ·
Eingaben an die Vorstände
werden erst gar nicht beantwortet. ·
Werden sie dann nach
viel Zeit und unsinnigen Zwischenantworten endlich beantwortet, gibt es
dennoch keine Lösungsvorschläge ·
Man sagt, man müsse
erst beim Verband nachfragen. Von dort erhält man dann meist eine „ablehnende“
Antwort, im besten „Juristen-Deutsch“. So kann man
wirklich keine konstruktive Interessenvertretung durchführen. Viele überlegen
sich, ob sie ihre Zeit nicht besser verbringen könnten, ihre Ämter
niederlegen oder nicht mehr kandidieren. Gibt es einige
nützliche Hinweise mit dieser Situation umzugehen? |
Impuls-Geber: AK Genossenschaft von unten |
Lösungs-Hinweise: In unserem „Intro“
haben wir bereits wesentliche Teile unserer Antwort zusammengefasst. … Wir wollen hier nur
insoweit ergänzen, wie etwas missverständlich sein könnte. Zunächst geht es
in Genossenschaften natürlich nicht um „Gegeneinander“, auch nicht zwischen
den Gremien. Aber das
Selbstverständnis für wahres „Genossenschaften“ ist erheblich „unterentwickelt“.
Dies hat verschiedene Ursachen. Eine davon ist hat wohl etwas mit (Selbst-)
Bewusstsein zu tun. Prüft selbst: Ist „autoritäres Gehabe“, in welcher Form
auch immer, eher ein Fall von „Schwäche“ oder ein Fall von „Stärke“? Schaut euch auch genauer
an, nach welchen Gesichtspunkten solche Gremien „zusammengewerkelt“ werden. … So könnte man durchaus
sagen: Viele Aufsichtsräte sind irgendwie Teil des „Geschäfts-Konzeptes“! … Sobald in irgendeiner
Form eine Art „Abhängigkeit“ besteht, minimiert das die Fähigkeit zur
offenen/neutralen Wahrnehmung einer Funktion. Das ist bei
Bankgenossenschaften besonders ausgeprägt, weil dort auch zugleich
persönliche „Geschäfte“ (Kredite, etc.) einfließen… Von besonderem Interesse
ist deshalb, eine Art – vorgelagertes „Hearing“ durchzuführen, möglichst
eine Zeit vor den offiziellen Wahlen. Diese „Hearings“ könnten z.B. mit „Fallbeispielen“
konkretisiert werden, zu deren Problem-Lösung“ der/ die Kandidaten befragt
werden. Solche „Problemfälle“ kann man z.B. aus anderen Genossenschaften „entleihen“.
Die Grundfrage wär z.B.: ·
„Angenommen, wir
würden in unsere Genossenschaft folgendes Problem haben. Wie würden Sie/Du
mit einer solchen Situation umgehen?“ Wenn wir sehen, wie
oberflächlich die meisten Genossenschaftsmitglieder mit der „Kandidatenauswahl“
umgehen, wundert es kaum, dass man ein mehrfaches von Zeit damit verbringen
wird, sich zu „ärgern“, statt vorausschauend etwas Zeit zu investieren, eine
wirkliche „Personalauswahl“ für Gremien zu planen. … Wir würden anregen,
grundsätzlich über mehr qualifizierte Weiterbildung zu sprechen. Wie wäre es
dazu mit einer „Weiterbildungs-Richtlinie“, in der festgelegt wird, welche
Art von Weiterbildung, von wem durchgeführt, in welchem Umfang, erfolgen kann
und wer das z.B. bezahlt. … Wie wäre es z.B. einen
Teil der „Ausschüttungen“ in einen „Qualifizierungs-Fonds“ fließen zu
lassen … Auch scheinbar hoffnungslose Fälle, führen wir zurück zur Geno-Quelle |
Redaktion: Fachgruppe GenoGenial- im MMWCoopGo (Bundesverband der Cooperations- und
Genossenschaftswirtschaft) (info@menschen-machen-wirtschaft.de) |
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