QuantenInstitut

Hier veröffentlichen wir vor allem aus den diversen Fach-Gruppen des QuantenInstituts. Inzwischen wird in immer mehr Wissenschaftsbereichen erkannt, dass "Forschung und Lehre" ohne Einbeziehung der Quantenphysik recht oberflächlich bleiben, manchmal sogar fehlerhaft sind. Beim QuantenInstitut geht es neben der Forschung, vorrangig um praxisbezogene Impulse, AnwendungsWissen für Entscheidungsträger. In Fragen der WirtschaftsCooperation sind für uns der Bundesverband MMWCoopGo e.V. (für Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft) und dessen "ThinkTank" das SCFI (SmartCoop ForschungsInstitut) Partner. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere Hilfe zur Gestaltung einer Kooperations-Gesellschaft. Koordination: Dr. Adoy Allisei, Gerd K. Schaumann

2021-03-31

Mitgliederförderung – Zwischen Sinn und Folgen?!

 


 

Der Genossenschaftskommentar - Ein Leitfaden für die Praxis

 

Frage:

Wir erleben derzeit eine wahre Flut von Versprechungen, was alles unter dem Begriff „Mitgliederförderung“ zu sehen ist. Ich bin selbst im Aufsichtsrat einer Genossenschaft und werde Ständig von zahlreichen Mitgliedern  unserer Genossenschaft bedrängt, unsere Mitgliederförderung erheblich auszuweiten. Unlängst war ich bei einem „Beratungsgespräch“ anwesend, weil ein Bekannter von uns, der zahlreiche Immobilien hat, von einem „Berater“ angesprochen wurde und einen Beratungstermin hatte. …

Ich hatte den Eindruck, auf einem „Förder-Basar“ zu sein, denn es gab fast keinen Bereich, der angeblich nicht „förderfähig“ wäre – so der Berater. … Alles zum Wohle der Mitglieder, auch das noble Firmenfahrzeug oder die Mitglieder-Weiterbildung im „Ferienparadies“. Natürlich fehlten die „Bioküche“ und andere „Wohltaten“ nicht. Und der „Gründungsspaß“ recht teuer. Ziemlich viel für das Ausfüllen von einigen „Gründungs-Vordrucken“. …  Ich hätte den Preis ja noch verstanden, wenn es eine „gesicherte“ Zusage für die „Förderung“ gegeben hätte. Auf die Frage des anwesenden Steuerberaters meines Freundes, nach der „Belastbarkeit“ der Beratungsempfehlungen, wurde seitens des Beraters auf das Genossenschaftsgesetz und auf Kommentare dazu verwiesen. Insbesondere ein Herr Peutin (oder so ähnlich) wurde zitiert. Der sei eine große Nummer im Genossenschaftsbereich. … Der Steuerberater verwies immer wieder auf die „ungesicherte“ „Steuerlage“ hin, es gäbe bisher dazu keine gesicherte Rechtsprechung. ….

Was soll ich nun glauben? Habe ich als „Aufsichtsrat“ etwas falsch gemacht oder sind da „Scharlatane“ unterwegs, die nicht wissen, was sie tun:

·         Man provoziert den Gesetzgeber und trägt vielleicht dazu bei, das Genossenschaftsrecht einzuschränken. …

Wie sollte man sich verhalten?

Antwort:

Wir kennen die Thematik inzwischen recht gut und wundern uns schon, für wie naiv manche „Kunden“ und „Genossenschaftsberater“ die Gesetzgeber halten, die gerade jetzt die ganz normale „Wirtschaftstätigkeit“ (pandemiebedingt) mit hohen zusätzlichen Milliarden-Krediten „am Leben“ erhalten müssen. Diese zusätzlichen Staatsschulden müssen von den Steuerzahlern in den nächsten Jahren (zusätzlich) aufgebracht werden. …

Zur gleichen Zeit verkünden „eloquente“ Verkäufer den „leichten Weg zum Steuersparen“ zur Sicherung des „Vermögenswachstums“ – vorrangig für bereits „sehr gut Betuchte“, wie man landläufig sagen würde. …

Dies hat nichts mit einem „Genossenschaftskommentar“ zu tun, könnte man einwenden. Das sieht aber nur auf den ersten Blick so aus, denn wie Juristen wissen, wird bereits in den Anfangssemestern der Rechtswissenschaften gelehrt, dass „Recht“ auch „politisch“ ist. Manche sprechen „von zu Normen geronnener Politik“.

Natürlich kennt man auch den Unterschied zwischen „Legitimität“ und „Legalität“.

Nehmen wir einmal an, dass jemand meint, es könne zur Mitgliederförderung gehören, z.B.:

·         Einen überdurchschnittlich großen Sportwagen für die Genossenschaft anzuschaffen, um die Kinder von Mitgliedern zur Schule zu fahren;

·         Weiterbildung müsse in Mallorca oder in USA erfolgen;

·         Die moderne „Bio-Küche“ und die „Bio-Nahrung“ für die „Familie der Mitglieder“ anzuschaffen;

·         Das in die Genossenschaft eingebrachte Haus komplett zu sanieren,

etc..

So oder ähnlich, die „Verkaufs-Idee“ von „pfiffigen“ Genossenschaftsberatern. Das alles schreibt man „abstrakt“ in die Satzung und konkretisiert es über eine „Förderrichtlinie“ der Genossenschaft. ...

Recht zeitnah dürfte es in solchen Genossenschaften zu einer „Umsatzsteuer-(Sonder-)Prüfung“ kommen. …

Die Frage ist angemessen, mit welchen „Gesetzen oder Richtlinien“ dieser Steuerprüfer wohl ausgestattet ist? Wir vermuten, er ist mit Steuergesetzen, Steuer-Richtlinien und Arbeitspapieren der Oberfinanzdirektion (OFD) ausgestattet. Er oder sie hat Listen mit sog. Vergleichswerten zur „Angemessenheit“ dabei. Die Steuerprüfung wird sich an der zentralen Frage dieser „Angemessenheit“ orientieren und - wahrscheinlich in zwei Richtungen gehend - zunächst so lauten:

·         Wie wäre der Vorgang aus der Sicht eines Vergleichs mit anderen Unternehmensformen zu beurteilen?

Sind Sportwagen, Weiterbildung in USA, Bio-Küche, Haussanierung, etc. schon „beurteilt“ worden?

·         Wie sind diese Situationen – abweichend – bezogen auf die Besonderheit einer Genossenschaft – unter Berücksichtigung der Spezifik „Mitgliederförderung“ – zu sehen?

Wir fassen zusammen:

·         Es spricht natürlich nichts dagegen, eine „komfortable“ Mitgliederförderung „auszuweisen“. Das macht sich gut in der Situation „Verkauf einer Beratungsleistung“.

Aber ist das auch im Interesse des Genossenschaftsgedankens allgemein und einer zukunftsfähigen, rechtssicheren Mitgliederförderung im Besonderen?

Nichts spricht dagegen, die Mitgliederförderung – der Grundgedanke der Genossenschafts-Idee – latent den jeweilig konkreten Momenten einer jeweils konkreten Genossenschaft – anzupassen, um die „Wirtschaft“ (der Genossenschaft und deren Mitglieder) – ganz wie es im GenG vorgesehen ist - zu fördern.

Wir haben jedoch Bedenken, dies als eine Art „Vertriebskonzept“ aufzubauen und zu popularisieren, weil man bereits hiermit zum Ausdruck bringt, eben diese „Einzelfall-Entscheidung“ oder anders ausgedrückt, die unterschiedlichen Situationen (zwischen und in Genossenschaften) eigentlich nicht berücksichtigt zu haben. ….

Auch wenn es zunächst („vertriebstechnisch“) Sinn machen könnte, die Mitgliederförderung zu „standardisieren“, wird das später – z.B. bei einer Betriebsprüfung oder einem Urteil des Finanzgerichtes – sich wahrscheinlich als – nicht unerheblicher Nachteil herausstellen können, weil:

·         Es eher unwahrscheinlich ist, dass man bereits vor einer Gründung – und au0erdem ganz allgemein abstrakt generell geltend - oder auch während des Gründungsvorganges einer jeweiligen Genossenschaft, bereits genau gewusst haben könnte, wie im Einzelfall die jeweils konkrete Genossenschafts-Förder-Situation aussehen werde. …

Mitgliederförderung ist eher eine „variable“ und von Genossenschaft zu Genossenschaft divergierende, spezifische Situation. Ohne Einzelfall-Betrachtung – also bezogen auf Sachverhalt und sogar den gewählten Zeitpunkt – sowie jeder speziellen Art und Geschäftsbetrieb einer Genossenschaft, macht man sich unnötig „angreifbar“ gegenüber den – ganz sicher nicht unkritischen Einstellungen – von zunächst Steuerprüfern und danach wohl auch Finanzgerichten. …

Es sollte nachdenklich machen, weshalb der Gesetzgeber (GenG) ausgerechnet den „zentralsten“ Unterschied dieser Unternehmensform zu anderen Rechts-Formen, sozusagen das „Herzstück“ einer Genossenschaft - die Mitgliederförderung - eben nicht besonders konkretisiert hat, sondern es bei (abstrakt-generellen) Hinweisen in § 1 GenG bewenden lässt, um die Grundvoraussetzungen für eine „Genossenschaft“ zu definieren:

 

Zunächst die – alte – Fassung, die seit Entstehung des GenG – 5/1889 (RGBL1,55) bestand:

 

·         „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken …“ (sind Genossenschaften)

 

Die seit 17.07.2017 geltende Fassung des GenG (BGBL 1 S. 2541) lautet nunmehr:

 

·         „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.“

 

Bei einem Vergleich beider (aktuell bestehenden) Formulierungen könnte man zu folgenden Überlegungen kommen:

 

A.

·         Der Erwerb oder die Wirtschaft soll durch „soziale und kulturelle Belange“ – in der gleichen Genossenschaft - ergänzt werden.

oder

·         Es sollen nunmehr auch (solche) Genossenschaften entstehen können, die (als Unternehmensgegenstand) die sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern.

 

Eine andere Interpretation könnte jedoch z.B. lauten:

 

B.

·         Genossenschaften, die dem Erwerb oder die Wirtschaft dienen, sollen auch (also zusätzlich) die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen können.

 

Wir fügen diese Betrachtung deswegen an, weil eine überzogene, abstrakt generelle Betrachtungsweise sogar herausfordern könnte, infrage zu stellen, ob es sich denn bei solchen Konstrukten überhaupt (noch) um eine Genossenschaft handelt? …

 

Es steht mehr zur Diskussion, als bisher angenommen. Noch befindet sich alles in einer Art „Klärungs-Vor-Phase“.

 

Es geht nicht nur darum, die Mitgliederförderung zu „optimieren“, es kann auch darum gehen, zu vermeiden, dass diese „Turbo-Förder-Diskussion“ in ihr Gegenteil umschlägt und man   sich plützlich - bezüglich der Mitgliederförderung - grundlegend - in der „Rechtfertig-ungs-Defensive“ zu befindet.

 

Wir wollen das hier nicht näher thematisieren, nicht unnötig mit dem „Feuer“ spielen, aber die Zeiten sehen derzeit eher – finanzpolitisch – nach „Restriktionen“ aus, als nach großzügigeren Erweiterungen in Richtung Ausweitung von „Steuervergünstigungen“ aus. …

 

Vor allem sollte man dringend überprüfen, ob es wirklich Sinn macht, aktiv zu „werben“ mit den „tollsten Sparmodellen via Genossenschaften“. Dazu zählt auch, quasi das Verteilen von Vordrucken, also von „Standardlösungen“.

 

Um nicht missverstanden zu werden:

 

·         Es ist durchaus von Vorteil, wenn sich die „Rechtsnorm Genossenschaft“ von dem Klischee befreit, lediglich „eine Veranstaltung zur Behebung von sozialen Nachteilen zu sein. Wenn man Genossenschaften (auch) als eine wichtige Rechtsform zur Entwicklung des Kooperativen Wandels“ ansieht (und das ist sie durchaus), dann sind Wege richtig und wichtig, z.B. im wirtschaftlichen Mittelstand Akzeptanz zu finden. Hier stehen wichtige und interessante Themen für genossenschaftliche Lösungen an. Genossenschaften bieten sich – geradezu ideal – zu intelligenten Lösungen, wie z.B. die Unternehmensnachfolge.

 

Auch die Kombination von Genossenschaften mit anderen „Systemen“, wie z.B. Stiftungen oder Vereine ist interessant.

Mit dem Konzept „MitUnternehmer“ entsteht z.B. eine stärkere Identifikation der Beschäftigten zum Unternehmen (anderer Rechtsformen). Auch die Kombination von anderen Rechtsformen mittels Genossenschaften („Mitarbeiter-Genossenschaft“ z.B. für Gruppen-vorteile) oder die „Stärkung von Vereins-Finanzen“ mittels „Vereins-Genossenschaften“, sind Wege in eine Kooperative Innovations-Gesellschaft.

Solche Perspektiven würden jedoch geschwächt, wenn man:

·         Genossenschaften auf „Steuer-Spar-Ideen“

reduzieren würde.

Aber vielleicht war bisher alles nur ein „Missverständnis, weil das eigentliche (genossenschaftliche) Potential noch nicht erkannt wurde.

Die Rechtsform Genossenschaft wird - ohne Zweifel - für immer mehr (freie) Berufe mit „beratendem Charakter“ interessant. … Genossenschaftsberater, die mit Unternehmensberatern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, kooperieren wollen, werden nicht umhinkommen, das „gesamte Spielfeld“ zu betrachten und vor allem „Langfrist-Nutzen“ (statt „Strohfeuer“) zum wechselseitigen Vorteil definieren müssen. … 

Mitglieder-Förderung ist für alle Formen von Genossenschaften viel zu wichtig, um sie zur Disposition zu stellen.

Wer aber meint, lediglich überzogene Erwartungen zum Förderzweck in Genossenschaften sei das Problem, der sollte wissen, dass auch das Gegegenteil nicht akzeptabel ist.   

 

Redaktion: AG Genossenschaftskommentar- in Verbindung mit - SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMWCoopGo (Bundesverbandes für die gesamte Cooperatins- u. Genossenschaftswirtschaft) i.V.m. Experten und Fachleuten des Bereichs Genossenschaften. Beiträge der Redaktion werden u.a. im Blog https://genossenschaftskommentar.blogspot.com veröffentlicht.  Mails senden Sie bitte an:  info@menschen-machen-wirtschaft.de

 

 

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